BMF zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Dienstleistungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 29.04.2024 (Gz. III C 3 – S 7117-j/21/10002 :004) Stellung zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten bezogen.